Wenn der MDK-Prüfer ins Haus kommt

Tipps für die optimale Vorbereitung auf den Besuch des Gutachters.

Nach Beantragung von Leistungen der Pflegekasse prüft ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes den Hilfebedarf - doch gelingt eine Pflegeeinstufung oft nicht auf Anhieb

Wer den ersten Schritt schon getan hat und einen Antrag auf Einstufung in eine der drei Pflegestufen gestellt hat, der holt schon bald die schriftliche Besuchsanmeldung eines Gutachters aus seinem Briefkasten. Auf diesen Termin sollte man sich sorgfältig vorbereiten.

Der (oder die) Sachverständige kommt vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und ist von den Pflegekassen beauftragt. Er wird mit Hilfe eines umfangreichen Katalogs den Antragsteller in seiner Wohnung befragen und so den Bedarf an Hilfe ermitteln.

MDK-Besuch ist nur eine Momentaufnahme

Ob der MDK-Prüfer einen umfassenden Eindruck erhält, liegt natürlich an den Informationen, die er erhält. Sein Besuch ist nur eine Momentaufnahme und zeigt nicht, in welchem zeitlichen Umfang pflegerische Tätigkeiten nötig sind und wie häufig. Deshalb sollte zuvor über einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen ein so genanntes Pflegetagebuch geführt werden, in das entweder der Pflegebedürftige selbst oder die pflegende Person täglich minutengenau alle Hilfestellungen einträgt beispielsweise beim Waschen, Körperpflege, An- und Auskleiden, Toilettengänge, Essenzubereitung und -gabe usw.

Für den Prüfer möglichst übersichtlich zusammengestellt ergänzen folgende Dokumente die Informationen:

  • Angaben zu aktuellen Krankheiten und Vorerkrankungen
  • Arzt- und Krankenhaus-Entlassungsberichte, Atteste
  • Angaben zu behandelnden Ärzten, Arztbesuche
  • Angaben zu Klinikaufenthalten, Kuren, Rehabilitationsmaßnahmen, Therapien
  • Vorhandene Hilfsmittel
  • Betreuung durch Einrichtungen
  • wenn schon ein ambulanter Pflegedienst beauftragt ist: die Pflegedokumentation

Außerdem sollten alle aktuell verordneten Medikamente bereitstehen, ebenso die verwendeten Hilfsmittel (Rollator, Wannenlifter usw.).

Beratung durch Pflegeprofi im Vorfeld

Weil während dieses Besuchs ein Spezialist mit Laien spricht, kann es naturgemäß leicht zu Missverständnissen kommen. Auf jeden Fall sollte die Hauptpflegeperson dabei sein, auch wenn sie nicht im Haushalt lebt. Man sollte sich außerdem klar machen: Dies ist eine Prüfungssituation, und auf dem Prüfstand steht der/die Antragsteller/in. Seine/ihre persönliche Lebensituation wird von einer fremden Person bis ins Detail erfragt und erläutert - das ist eine Verletzung der Intimsphäre und ist immer auch peinlich. Die meisten älteren Menschen sind außerdem dazu erzogen worden, keine Umstände zu machen. Das führt manchmal dazu, dass der Betroffene angibt, manche Dinge noch ganz gut selbst zu können oder er den Eindruck erwecken möchte, dass er eigentlich keine Hilfe benötigt . Darüber sollte die Beteiligten im Vorfeld sprechen.

Dazu ein Tipp: Man kann sich auch die Unterstützung eines Pflegeprofis sichern. Manche Pflegedienste bieten diesen Service im Rahmen ihrer Kundengewinnung als kostenlosen Service an - es lohnt eine Nachfrage. Die Beratung durch einen geschulten Pflegedienstmitarbeiter zu Hause vor dem Besuch ist genauso sinnvoll wie etwa dessen Anwesenheit während des Gutachter-Termins. So lassen sich mögliche Fehler in der Darstellung oder der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit vermeiden.

Was erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz bedeutet

Geld für zusätzliche Betreuungsleistungen bekommen all jene, die ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen können. Dazu gehören altersverwirrte Menschen, Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen oder mit geistigen Behinderungen. Denn sie

  • können ihre Wünsche und Bedürfnisse nicht mehr artikulieren
  • nehmen eigene Bedürfnisse wie Hunger Durst, Harn- und Stuhldrang nicht wahr
  • sind in ihrer Gedächtnis- und Hirnleistung so stark eingeschränkt, dass sie sich und andere durch unsachgemäßen Umgang mit Gas, Wasser, stromführenden Geräten gefährden
  • haben Weglauftendenzen und einen gestörten Tag- und Nachtrhythmus
  • reagieren situationsunangemessen und verkennen Gefahren
  • sind ausgeprägt labil und können ihre Emotionen nicht kontrollieren

Wer einen Antrag für diese zusätzlichen Leistungen stellt, muss vom Gutachter in einer ergänzenden Befragung feststellen lassen, wie stark die Alltagskompetenz z.B. wegen demenzbedingter Fähigkeitsstörungen eingeschränkt ist. Für diesen erhöhten Betreuungsbedarf gibt es im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) ab 1. Juli 2008 jährlich bis 2400 Euro.

Sein schriftliches Gutachten leitet der MDK-Prüfer anschließend direkt an die Pflegekasse weiter, die über die Einstufung entscheidet. Ist man damit nicht einverstanden, kann man Widerspruch einlegen. Außerdem kann man sich im Verlauf des Widerspruchsverfahrens von einem Pflegesachverständigen zur weiteren Vorgehensweise beraten lassen.

Wer sich auf den Besuch des Gutachters optimal vorbereiten möchte, sollte auch wissen, was dabei alles schiefgehen kann und wie sich die häufigsten Fehler vermeiden lassen.

Marion Seigel, (Foto: Martin Seigel)

Marion Seigel - Marion Seigel ist Fachjournalistin, PR-Beraterin und Referentin - sie betreibt das journalistische Handwerk, ...

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