Nach den Ergebnissen der bisherigen ortsgeschichtlichen Forschungen wurde der Lengericher Hof Stapenhorst in einem Verzeichnis aus dem Jahr 1468 erstmals erwähnt (Gengenbach, S. 14). Doch darf durch einen neuen Urkundenfund diese Ersterwähnung noch um 27 Jahre vorverlegt werden. Damit kann der Hof am 9. November 2011 auf eine mindestens 570-jährige, belegbare Geschichte zurückblicken.
Archivforschungen
Im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen in Münster werden wichtige Unterlagen für die Geschichte des Tecklenburger Landes bewahrt. Obwohl bereits 1829 gegründet und seit dieser Zeit unentwegt von Geschichtsforschern genutzt, kann man in diesem Archiv auch heute noch neue und spannende Funde machen. Bei der Durchsicht des Findbuches zum Urkundenbestand der Grafschaft Tecklenburg (A 190), das selbst bereits aus dem 19. Jahrhundert stammt und noch in deutscher Schrift verfasst wurde, ließ der Eintrag zu einer Urkunde mit der Signatur „Grafschaft Tecklenburg, Urkunden, Nr. 217“ aufmerken: „Vor Ecghard Schutte, Richter zu Tecklenburg, verzichten Hugo de Horesche und Kunneke, seine Frau, gegenüber dem Grafen Otto zu Tecklenburg auf gewisse Güter zu Latbergen und in den Kirchspielen Hagen, Lynen und Stapelage, worüber er mit dem Grafen Streit gehabt hatte.“ Das Datum der Urkunde ist mit dem 9. November 1441 angegeben.
Identifizierungen
Der Lokalhistoriker wird bei diesem Vermerk hellhörig. Lassen sich vielleicht noch die hier genannten „gewissen Güter“ genauer identifizieren? Der Blick in die Original-Urkunde bestätigte die Vermutung. Obwohl die Schrift des 570 Jahre alten Dokuments heute schwer zu lesen ist, ließ sich doch erkennen, dass es sich bei den strittigen Gütern eindeutig um den Hof „Horstebrok belegen in den Kerspel [Kirchspiel] van Lynen“, einen „vysschedyk“ (Fischteich) bei „Wallemans belegen to Lacgbergen“ und einen „vyschedyk to Stapenhorst“ handelte. Der Name „Stapenhorst“ war allerdings sehr schwer zu entziffern. Auch dem Verfasser des Findbuches machte er bereits im 19. Jahrhundert Probleme. So las dieser nicht „Stapenhorst“, sondern tippte auf „Stapelage“. Da aber nach dem Text der Urkunde alle genannten Güter in der Grafschaft Tecklenburg gelegen haben sollen, bereitet die Identifizierung mit dem östlich von Bielefeld gelegene Ort Stapelage Schwierigkeiten. Zumindest lässt sich kein anderer Ort dieses Namens im Tecklenburger Herrschaftsbereich finden.
Stapelage oder Stapenhorst?
Genaueres Hinsehen ergab dann auch, dass in der Urkunde eindeutig nicht „Stapelage“ geschrieben steht. Über dem ersten „e“ des Namens befindet sich ein Kürzungszeichen, das man in diesem Fall mit einem nachfolgenden „n“ aufzulösen hat. Auch bei dem vom Verfasser des Findbuches für ein „l“ gehaltenen Buchstaben handelt es sich in Wahrheit um ein „h“. Somit ergab sich die Buchstabenfolge „Stapenh…“ als Anfang des gesuchten Ortsnamens. Zudem endete der Name nicht mit den Lettern „ge“, sondern eindeutig mit „st“. Somit ergab sich die Form „Stapenh…st“. Auch die noch fehlenden Laute, die aufgrund der Handschrift des spätmittelalterlichen Schreibers mehrere Interpretationsmöglichkeiten zulassen, konnten nun als „or“ erschlossen werden: Stapenhorst.
Quellen und Literatur
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen, Grafschaft Tecklenburg, Urkunden, Nr. 217.
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen, Findbuch A 190: Grafschaft Tecklenburg, Urkunden.
- Gengenbach, Werner (Bearb.), Lengerich. Werden und Walten. 1147 – 1947, hrsg. v. d. Stadt Lengerich, Lengerich 1947.
