
- Beliebte Arbeitsmethode: das Interview - Paul-Georg Meister / pixelio.de
Das Wort „Interview“ ist relativ neu und schwappte aus dem Anglo-Amerikanischen in unseren aktiven Wortschatz. Ursprünglich stammt es vom französischen „entrevue“ ab. Damit wurde ein persönliches Treffen von Monarchen bezeichnet, woraus wiederum die aktuelle Bedeutung „Unterredung“ wuchs. Heute verstehen wir unter einem Interview ein mit dem Ziel der Veröffentlichung geführtes Gespräch.
Charakter des Interviews
Das Interview ist eine beliebte journalistische Methode, um Nachrichten und Stellungnahmen zu besorgen. Ruft ein Journalist zwecks Recherche bei einer Behörde, einer Institution, einem Unternehmen oder einer Einzelpersönlichkeit an, dann handelt es sich bereits im weitesten Sinn um ein Interview. Der Anrufer stellt nämlich bewusst und gezielt eine Gesprächssituation her, in der er direkte Fragen stellt, die vom Ansprechpartner klar und wahr beantwortet werden sollen. Gleiches gilt für kurze persönliche Gespräche am Rande von Veranstaltungen. Bei Pressekonferenzen, zu denen der Journalist eingeladen wird, geht hingegen die Initiative vom Gesprächspartner aus. Dabei gilt stets das gesprochene Wort. Dieses hat auch dann Priorität, wenn gedruckte Redebeiträge oder Sachinformationen verteilt werden.
Formen des Interviews
Interviews als journalistische Methode dienen in erster Linie der Recherche. Die Antworten werden dann durch den Autor redaktionell weiterverarbeitet. Die Veröffentlichung erfolgt schließlich vollständig oder zusammengefasst in Zitatform unter Benennung des Urhebers. Interviews als journalistische Darstellungsform (Genre) sind das eigentlich spannende Feld, das Journalisten reizt und Leser fesseln kann. Dabei geht es neben der reinen Sachinformation um persönliche Stellungnahmen und Sichtweisen, um Meinungen, Beurteilungen und Einschätzungen eines Sachverhaltes oder einer Problematik.
Echte Interviews leben im Unterschied zur schriftlichen „Befragung“, die gern von Interviewpartnern zwecks eigener Absicherung angeboten werden, von der Lebendigkeit einer Gesprächssituation. Wichtige Elemente sind das Zusammenspiel der Gesprächspartner, interessante Fakten und Erkenntnisse über befragte Personen und behandelte Sachverhalte.
Königsform des Interviews: das Porträt
Die hohe Kunst des Interviewers besteht letztlich darin, dem Interviewpartner neue, bislang unbekannte Fakten zu entlocken oder ihn zu Äußerungen zu bewegen, die über das bislang bekannte Maß hinausgehen. Dabei gilt das Porträt als Königsform des Interviews. Beim Porträt werden in einen eigenständigen journalistischen Beitrag, der sich um den Interviewpartner rankt, Originalzitate eingebaut oder in indirekter Rede wiedergegeben. Hinzu kommen detaillierte Beschreibungen der Örtlichkeit, in der das Gespräch stattfindet bis hin zu mimischen Reaktionen des Gesprächspartners. Es können historische Fakten ebenso wie erläuternde Sachinformationen in den Text einfließen. Bisweilen werden auch Äußerungen von Dritten zum Thema zwecks Spiegelung eingebaut. Um erfolgreich Interviews zu führen, sind allerdings einige wenige grundlegende Gebote zu beachten. Damit lässt sich späterer Stress vermeiden.
Erstes Gebot: Fairness, Fairness, Fairness
Erste Voraussetzung für ein Interview ist, dass sich der Interviewer von Anfang an zweifelsfrei als Journalist vorstellt und damit auf Fairplay setzt. Der Interviewer holt auf diese Weise das stillschweigende (konkludente) Einverständnis der anderen Seite ein, deren Antworten veröffentlichen zu dürfen. Damit ist „Waffengleichheit“ gegeben, und es wird zugleich Vertrauen aufgebaut.
Zweites Gebot: keine entstellenden Kürzungen
Beim klassischen Interview werden Fragen und Antworten wortgetreu (in Reinform) wiedergegeben. Abgesehen vom Live-Interview in Radio und Fernsehen stellt sich dabei die Frage der redaktionellen Bearbeitung. Auf keinen Fall sollten Äußerungen des Interviewpartners später sinnentstellend verkürzt werden. Das führt zu (möglicherweise sogar rechtlichen) Auseinandersetzungen und verschließt Türen, die zuvor offen standen.
Drittes Gebot: Persönlichkeitsrechte achten
Es bleibt dem Einzelnen überlassen, wie er die Aussagen seines Gegenübers erfasst und speichert. Nicht jeder verfügt über die Fähigkeiten eines Truman Capote, der mehrstündige Gespräche vollständig in sich aufnahm und absolut wortgetreu memorieren konnte. Das Mitschreiben von Antworten hingegen ist mühsam und eigentlich nur jenem zu empfehlen, der Kurzschrift beherrscht.
Dank der technischen Entwicklung werden deshalb meist kleine Tonbandgeräte genutzt. Eine digitale Aufnahme kann mittels Spracherkennungsprogrammen später direkt in Text umgewandelt zu werden, um das mühsame Abtippen zu vermeiden. Außerdem bietet eine Bandaufnahme höhere Sicherheit bei eventuellen Unstimmigkeiten über Aussagen und Formulierungen.
Vor dem Einsatz von Recordern ist das Einverständnis der anderen Seite einzuholen. Das gilt ebenso für die Verwendung von Fotoapparaten und Filmkameras. Der Interviewpartner hat das Recht der Waffenwahl und kann eine Aufzeichnung und Fotos untersagen. Persönlichkeitsrechte sind stets und unbedingt zu achten.
Viertes Gebot: Sinnzusammenhänge wahren
Eingriffe, die über sachliche Korrekturen und offensichtliche grammatikalische Verbesserungen hinausgehen, sollten unterbleiben. Der Journalist entscheidet bei längeren Interviews darüber, bestimmte Passagen zu streichen oder in abgeschlossenen Teilen zu publizieren. Unabhängig davon, wie umfangreich die redaktionelle Bearbeitung erfolgt: Der Sinnzusammenhang sollte stets gewahrt bleiben.
Die Autorisierung des Interviews
Das Urheberrecht spricht einem Interviewpartner die Miturheberschaft an dem gemeinsamen Werk „Interview“ zu. Der Miturheber muss folglich in ein Nutzungsrecht einwilligen. Das betrifft das Gesamtwerk oder auch nur wesentliche Teile daraus. Problematisch und immer wieder strittig ist in diesem Zusammenhang die Frage der Autorisierung eines Interviews vor dessen Veröffentlichung. Dazu hat der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) zehn Leitlinien zur Genehmigung von Interviews erarbeitet.
