Wie Sie Ihr Konto vor Pfändung schützen

Der Schutz Ihres Kontos: Das P-Konto - p-konto-schufafrei.de
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Ab Juli 2010 treten neue Pfändungsregelungen in Kraft. Wie Sie sich als Schuldner vor einer existensgefährdenden Pfändung nun beser schätzen können.

Mit dem 1. Juli 2010 tritt eine neue Regelung im Umgang mit Pfändungen in Kraft. Schuldner können nun ein Pfändungsschutzkonto bei der jeweiligen Bank einrichten und somit verhindern, dass das gesamte Guthaben vom Konto durch den Gläubiger bzw. Gerichtsvollzieher gepfändet wird.

Das neue Pfändungsschutzkonto

Jeder Kunde einer Bank, der bereits über eine normales Girokonto verfügt, kann nun ein spezielles Zusatzkonto, das Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) beantragen und anlegen lassen. Es ist dabei irrelevant wie lange und bei welcher Bank Sie Kunde sind. Jede Bank ist seit der Zustimmung des Bundesrates am 15.05.2010 zum Gesetzesentwurf "zur Reform des Kontopfändungsschutzes" und der Inkrafttretung zum Juli 2010 dazu verpflichtet jedem Kunden diese Möglichkeit zu bieten. Das P-Konto stellt dabei kein autonomes Konto dar, der Begriff und der Prozess beziehen sich lediglich auf die Vereinbahrung zwischen Kunden und Bank darüber, dass das Girokonto als P-Konto geführt wird. Alle bisherigen Eigenheiten, Konditionen und Finanzverkehr für dieses Konto ändern sich nicht, allein das Kürzel "P-Konto" wird nun mit angeführt. Somit kann also jeder Bürger der Bundesrepublik ein solches Konto beantragen, egal ob Schuldner oder nicht. Ein Sonderfall ist hierbei jedoch ein Gemeinschaftskonto. Ehepartner, die ein solches angelegt haben, müssen zwei seperate Konto anlegen, um ein P-Konto zu beantragen.

Konditionen des Pfändungsschutzes

Ist das normale Girokonto als P-Konto eingerichtet, erhält der Kunde einen automatischen Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 Euro je Monat. Sind Sie darüberhinaus unterhaltspflichtig, erhöht sich dieser Beitrag auf max. 1562,47 Euro je Monat. Die Art der Einkünfte ist dabei ebenfalls irrelevant, dadurch sind auch Rentenbeiträge sowie private Geldgeschenke und Überweisungen vor Pfändungen geschützt. Über die entgültige Höhe des Pfändungsschutzbeitrages kann mit jeder Bank verhandelt werden, dabei müssen jedoch folgende Fälle vorliegen:

  • Der Kunde bezieht Kindergeld oder equivalente Hilfen
  • Es besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht
  • Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft oder einzelnen Bedarfsperson und der damit verbundenen Beanspruchung und Entgegennahme von staatlichen Hilfen im Sinne des SGB II (Arbeitslosengeld II / Hartz IV) oder SGB XII (Sozialhilfe)
  • einmalige Schadensersatzzahlungen im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit

Zu beachten sei dabei noch, dass die Schufa (Schufa Holding AG) auch hier die Daten kontrolliert und abgleicht. Natürliche Personen dürfen je nur ein P-Konto führen. Die Führung eines P-Kontos darf keinen Einfluss auf die Kreditwürdigkeit des Kunden, seitens der Schufa, haben.

Was bringt einem also ein P-Konto?

Löblich ist vor allem der Fakt, dass Kunden, deren Konto bereits gepfändet wurde, nach wie vor ein P-Konto erstellen können. Die Wirkung dieses Kontos ist gar rückwirkend, solange Sie vor Ablauf von vier Wochen nach der Pfändung dieses einrichten.

  • Das P-Konto bietet Pfändungsschutz unabhängig von Art und Weise des Einkommens
  • Eine juristische Entscheidung zum Umfang des Pfändungsschutzes entfällt
  • Sozialleistungen und Kindergeld werden effektiv geschützt
  • Das bestehende Konto wird nicht mehr blockiert, während laufender Pfändung
  • Reduzierung von Zeit und Aufwand für Kreditinstitute während einer Pfändung (Risiko der Kündigung des Kontos wird minimiert)

Einer der wenigen Nachteile besteht darin, dass Kreditinstitute nach dem Typ des Girokontos, ergo ob P-Konto oder nicht, kategorisieren könnten und somit die Kreditwürdigkeit von P-Kontokunden darunter leiden könnte.

  • Die Kontoführungsgebühren sind höher, als die eines übligen Girokontos, bzw. schwanken von Bank zu Bank hierbei sehr stark
  • Zweitklassige oder unseriöse Anbieter werben P-Konten mit Vermittlungsgebühren an, daP-Konten noch neu sind, sind viele Kunden verunsichert, halten Sie sich also von solchen dubiosen Angeboten fern

Desweiteren sollten Sie jedoch bitte beachten, dass ab 2012 das P-Konto der einzig legitime Schutz vor Kontopfändung sein wird. Alle vorangegangenen Möglichkeiten sind ab 2012 nichtig.

Die Umwandlung Ihres Girokontos wird also schriftlich, bei Ihrem Kreditinstitut, beantragt. Wichtig ist hierbei, dass es für das Kreditinstitut nicht von Relevanz ist, ob eine Pfändung bereits vorliegt oder nicht. Das Umstellen des Giro- in ein P-Konto erfolgt innerhalb von vier Werktagen und ist dabei rückwirkend auf den Ersten des aktuellen Monats. Somit gute Neuigkeiten für alle Nutzer eines Girokontos.

Quellennachweis:

Sozialleistungen.info

PKonto.org

Ich, Frühjahr 2009, Stephan Nagel

Stephan Nagel - Hallo Mäuschens ! Zweifellos ist mein Name ja durch's Profil bereits bekannt, ebenso das Geschlecht. Das männliche, wie sie ...

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