Ungeachtet dessen, dass die närrische Jahreszeit vorwiegend dem Spaß gewidmet ist, sollte man einige Dinge berücksichtigen, um unbeschadet durch die "tollen Tage" zu kommen.
Viele Karnevals-Masken werden aus PVC oder Latex hergestellt und enthalten somit hochgiftiges Tributylzinn, zinnorganische Verbindungen oder diverse andere chemische Stoffe, die allergische Reaktionen auslösen können.
- Tipp: Als Alternative sind Stoffmasken, Papiermasken, aber auch hautfreundliche Faschingsschminke ohne Konservierungsstoffe, Farb- und Duftstoffe zu empfehlen.
Viele Karnevals-Kostüme sind feuergefährlich
Auch die extrem hohe Entzündbarkeit von Textilien ist zu beachten, damit nichts anderes entflammt wird außer ein paar Herzen. Manch Raucher, der sein Antlitz mit einer Gummi-Nase verzierte, zündete nicht nur seine Zigarette sondern auch die Gesichtsdekoration an.
Kostüme aus Polyester sind leicht entflammbar, deshalb sollte man auf Stoffgemische verzichten, rät Stiftung Warentest. Laut ihren Testergebnissen, genüge ein zehn-sekündiger Kontakt mit einer offenen Flamme, um Kunststoffkleidung in Brand zu setzen.
- Tipp: Faschingsgewänder aus reiner Baumwolle bieten nicht nur eine höhere Sicherheit vor Brandgefahr, zudem sind sie atmungsaktiv und pflegeleicht.
Kinder-Faschingskostüme können das Leben kosten
Die Kölner Bezirksregierung hat ihr Augenmerk auf die Gefährlichkeit von Kinder-Karnevalskostümen gerichtet. Neben den feuergefährlichen Materialien beanstanden sie Verzierungen, wie Ketten, Schnüre, Kordeln und überlange Fransen. Sind solcherlei Schnüre im Halsbereich angenäht, könne das sehr schnell zur Strangulation führen, wenn sich die Bändel in Rolltreppen, Türen von Aufzügen, S-Bahnen oder Bus verfangen. Fransen, die sich außerhalb des Halsbereiches befinden, seien jedoch ebenfalls bedenklich. Die Behörde weist darauf hin, dass es in den letzten Jahren oftmals zu tödlichen Unfällen kam, die durch verhakte Bänder verursacht wurden.
- Tipp: Schlichte, einteilige Karnvelaskostüme aus reiner Baumwolle, bieten den besten Schutz für Kinder.
Karnevals-Umzug nur mit Gehörschutz und Helm?
An Rosenmontag und Fastnachtdienstag tummeln sich zahlreiche Narren am Straßenrand, um den bunten Umzügen beizuwohnen. Dass dabei neben Blumen, Konfetti und Süßigkeiten, auch kleine Gegenstände in die Menschenmasse geworfen werden, dürfte hinreichend bekannt sein. So dachte auch das Amtsgericht Aachen und wies die Klage eines Rentners ab, der von einer Pralinenschachtel am Kopf getroffen wurde. Der ältere Herr konnte somit keine Forderungen an den Karnevalsverein stellen, von dessen "Wagen" das süße Geschenk geflogen kam. Die Richter entschieden, dass man bei "Umzügen" immer mit fliegenden Gegenständen rechnen muss.
Überdies versagte das Landgericht Trier einer Zuschauerin den Anspruch auf Schadensersatz, die durch den Lärm einer Kamellekanone ein Knalltrauma erlitt und seither an Tinnitus leidet.
- Tipp: Vielleicht wäre es angeraten zukünftig mit Ohrenschutz und Bauhelm dem bunten Treiben am Straßenrand beizuwohnen, um sich vor potentiellen Gefahren zu schützen. Doch auch ein aufgespannter Regenschirm lässt so manches Geschoss abprallen
Im Faschingstrubel lauern die Räuber
Die fröhlichen Stunden am Rande eines Rosenmontagszuges werden oftmals überschattet, wenn Geldbörse, Kreditkarte, Ausweise, Führerschein, Handy, Kamera oder andere Wertgegenstände in die Hände eines Diebes fallen.
- Tipp: Den besten Schutz bietet eine geheime Innentasche. Diese können Sie selbst und ohne große Aufwand in ihr Kostüm einnähen. Damen, die auf ihre Handtasche nicht verzichten können oder wollen, wird angeraten, dieses Accessoire unter der Kleidung zu tragen.
Vorsicht bei zwischenmenschlichen Kontakten
Oftmals fallen in der Faschingszeit nicht nur die Hemmungen sondern auch die Hüllen. Sexuelle Abenteuer können unvorhersehbare Folgen haben. Um sich vor HIV und ungewollter Elternschaft zu bewahren, reicht schon ein Kondom.
- Tipp: Um vor Grippeviren geschützt zu sein, hilft jedoch nur ein Verzicht auf Umarmungen, das Küssen und Händeschütteln.
Zum Abschluss ein Rat an alle "närrischen" Damen: Das beliebte Abschneiden einer Herrenkrawatte an Weiberfastnacht kann teuer werden. Das Amtsgericht in Essen entschied, dass es sich hierbei eindeutig um Sachbeschädigung handelt.
