Die Arbeitslosenzahlen 2010 sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Das sagen die Statistiken. Dennoch tauchen etwa drei Millionen Arbeitslose in dieser Statistik nicht auf, da sie bestimmte Kriterien nicht erfüllen. Dazu gehören die Arbeitslosmeldung bei der Arbeitsagentur und eine geringere Beschäftigung als 15 Stunden pro Woche. Im April verzeichnet die Agentur für Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland einen Rückgang der Arbeitslosenquote von 8,5 auf 8,1 Prozent aufgrund eines kräftigen Frühjahrsaufschwungs.
Die Arbeitsmarktsituation
Aufgrund der Wirtschaftskrise, die sich 2009 deutlich bemerkbar machte, hat sich auch die Arbeitsmarktsituation für Hochqualifizierte stark verschlechtert, und viele von diesen leben von Hartz IV. Im Dezember 2009 verzeichnete die Bundesagentur 11,3 Prozent mehr akademische Arbeitslose als im vergangenen Jahr.
Inzwischen gelten sogar 60.000 Akademiker als arm, und damit ist gute Schulbildung kein Garant mehr für ein finanziell unbeschwertes Leben. Experten hoffen, dass der Frühjahrsaufschwung 2010 die Arbeitslosenzahlen des vergangenen Jahres nicht überschreitet. Anfang des Jahres waren noch 3,276 Millionen Menschen in Deutschland ohne Arbeit.
Was ist Hartz IV oder Arbeitslosengeld 2?
Hartz IV wurde 2005 eingeführt und bezeichnet das Arbeitslosengeld 2, dass nach maximal 12 Monaten Arbeitslosengeldzahlung folgt. Zuvor trug es den Namen Arbeitslosenhilfe, fasst nun allerdings Sozialleistungen ebenfalls mit ein. Die Gelder werden von der Agentur für Arbeit und den Kommunen getragen. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sollte eigentlich zur Förderung dienen, Arbeitssuchenden wieder schnell Arbeit zu vermitteln, ganz nach dem Prinzip „Fördern und Fordern". Die Zahl IV steht für das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Der Name Hartz stammt von dem ehemaligen VW-Manager Peter Hartz, der die Arbeitsmarktreform entwickelte, und der 2007 wegen Veruntreuung von Firmengeldern vorbestraft wurde.
Fördermaßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
Der Arbeitslose oder die Arbeitlose geht zu einem persönlichen Beratungsgespräch. Werden gewisse Voraussetzungen erfüllt, erhält derjenige von der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein und der Arbeitslose kann sich einen Kurs suchen, der seinem beruflichen Weiterkommen entspricht. Das Arbeitsamt darf dazu keine Anbieter empfehlen, bietet allerdings im Internet unter Kursnet viele Weiterbildungsmaßnahmen an. Der ausgewählte Lehrgang muss nach dem Sozialgesetzbuch III zugelassen sein, und das festgelegte Bildungsziel muss mit den Qualifizierungsinhalten übereinstimmen.
Voraussetzungen für die berufliche Förderung einer Weiterbildung
- konkret drohende Arbeitslosigkeit abwenden
- Vermittlungschancen verbessern
- Berücksichtigung individueller Fähigkeiten
- Mobilitätsbereitschaft des Antragstellers
- Notwendigkeit zur Wiedereingliederung aufgrund Qualifikationsdefiziten
Was bedeutet das konkret?
Zunächst steht an erster Stelle die persönliche Beratung. Der Antragsteller muss in der Regel bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen oder drei Jahre lang eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Von Notwendigkeit spricht man, wenn dem Arbeitslosen ein Berufsabschluss fehlt, oder er in der Lage ist, konkret nachzuweisen, dass die von ihm gewählte Fortbildungsmaßnahme den Eintritt in einen Beruf verspricht.
