
- Warnung vor Keimbildung - Lidl
Die LIDL Stiftung & Co. KG aus 74167 Neckarsulm hat aufgrund einer Information des Herstellers umgehend sämliche „Freshona Champignons I. Wahl, ganze Köpfe“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 31.12.2014 in der Verpackungseinheit 400 Gramm aus den Regalen genommen, vor dem Verzehr der Ware gewarnt und eine freiwillige Rückrufaktion der bereits verkauften Ware gestartet.
Der Inhalt der Lidl-Warnung
Der Rückruf geschah aufgrund der gesetzlichen Sorgfaltspflicht, weil die Ware durch Lidl in de freien Handel gegeben wurde. Grund der Warnung ist möglicherweise nicht ausreichende Durcherhitzung des Produktes. Lidl begründet den notwendigen Rückruf mit einem Fehler in der Produktion beim Hersteller, der dazu geführt haben kann, dass die Champignonköpfe nicht ausreichend durcherhitzt wurden. Damit kann aber die Sicherheit des Produktes nicht mehr gewährleistet werden, denn es sei nicht auszuschließen, „dass durch Keimbildung in der Konserve eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher besteht“, so Lidl in seiner Kundeninformation zum Rückruf. Lidl appelliert eindringlich, die „Champignons I. Wahl, ganze Köpfe, 400g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 31.12.2014 der Marke Freshona auf gar keinen Fall zu verzehren. Vielmehr bittet Lidl alle Kunden, den Artikel in einer Lidl-Filiale zurückzugeben. Selbstverständlich werde der Kaufpreis erstattet, auch ohne dass ein Kassenbon vorgelegt werden könne.
Abschließend weist Lidl ausdrücklich darauf hin, dass alle weiteren bei Lidl Deutschland erhältlichen Champignon-Produkte von dem Rückruf nicht betroffen sind.
Die Politik hat aus Dioxin und EHEC gelernt
Zwei große Gesundheitsgefährdungen in der jüngsten Zeit haben zum Umdenken geführt: Die Dioxin-Krise im Januar 2011 und die EHEC-Epidemie im Mai/Juni 2011. Die Dioxin-Krise führte zu einem Aktionsplan „"Verbraucherschutz in der Futtermittelkette". Als einer der vielen zu verbessernden Punkte galt es, die Verbraucherinformation zu verbessern und vor allen Dingen kürzere und schnellere Wege der Kommunikation unter den Landes- und Bundesbehörden zu schaffen. Viele Verbraucher haben sicherlich noch die Nachrichtensendungen während der EHEC-Epidemie bildlich vor Augen, als sich in jeder Nachrichtenausgabe ein anderer Politiker oder „Experte“ zu Wort meldete und seine Meinung äußerte. Das führte nicht, wie eigentlich erhofft, zu einer besseren Verbraucherinformation, sondern trug täglich neu zu dessen Verunsicherung bei.
Die Politik reagierte schnell und schuf das Portal „Lebensmittelwarnung“
Unter Koordination des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurde am 21. Oktober eine bundeseinheitliche Internet-Plattform durch die Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft uns Verbraucherschutz (MELV), Ilse Aigner, in Betrieb gesetzt
Das Portal „Lebensmittelwarnung“ ist sehr übersichtlich gestaltet.. Die Warnungen sind chronologisch geordnet und bleiben so lange im Portal stehen, bis die Haltbarkeitsdauer der Lebensmittel deutlich überschritten wurde. Neben dem Datum steht die genaue Produktbezeichnung mit der Packungsgröße oder der Gewichtsgröße der beanstandeten Ware. Daneben ist die Art der Bemängelung angegeben sowie in der vierten Spalte das Verkaufsgebiet der Ware. Insgesamt macht das Portal einen informativen Eindruck mit guter Überschaubarkeit. Die tagesaktuelle Liste ist einzusehen unter lebensmittelwarnung.de. Informationsbewusste Verbraucher lassen sich über „twitter“ direkt informieren. Ein email-newsletter für alle Interessierten ist in Vorbereitung und soll noch 2012 gestartet werden.
Erst am 20.Januar wurde vor einer Käsecreme gewarnt.
Quellen: Lebensmittelwarnung, MELV, BVL
