Wieder neue Lebensmittelwarnungen: Wodka, Kaffee, Pilze, Würze

Wodka mit gefährlichem Methanol - MELV
Wodka mit gefährlichem Methanol - MELV
Seit dem 2. Dezember sind der Kaffee zur Gewichtsreduzierung, schon wieder eine Wodkasorte, getrocknete Pilze und immer wieder scharfe Würzen betroffen

Auf der erst am 21. Oktober von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner in Betrieb gesetzten Verbraucherplattform „Lebensmittelwarnungen“ erscheinen fast täglich neue Warnungen der Verbraucher vor ungesunden oder schädlichen Lebensmitteln: In gut 40 Kalendertagen oder 34 Arbeitstagen enthält die Liste bereits 34 verschiedene Warnungen.

Die aktuellsten Warnungen bis einschließlich 5.12. sind hier ersichtlich

Verschiedene Wodkasorten

Warnungen vor bestimmten Wodkasorten häufen sich in letzter Zeit, weil in ihnen Methanol enthalten ist. In den verschiedenen Wodkasorten wurde eine Methanolgehalt von bis zu 14,2 Gramm pro Liter gefunden. Der Grenzwert für 37,5-prozentigen Wodka liegt bei 0,0375 Gramm pro Liter. Ausdrücklich weist das Verbraucherschutzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen darauf hin, „dass Methanolvergiftungen gefährlich sind und es eine harmlose Dosis nach Aussagen von Medizinern nicht gibt.“ Methanol kann im menschlichen Körper zur Erblindung führen oder sogar tödlich wirken. Die ersten Symptome zeigen sich wie ein gewöhnlicher Rausch: Müdigkeit, Kopfschmerzen und Übelkeit. Schwere Symptome können schon kurze Zeit später einsetzen. Ob jemand betrunken ist oder möglicherweise eine Methanolvergiftung hat, kann nur ein Arzt feststellen. Betroffene sollten deshalb im Verdachtsfall sofort in ein Krankenhaus gebracht werden.

- Vor „Diamond Vodka Original Latvian vodka destilled from grain spirit 37,5 % Vol.” In 0,7 Liter-Flaschen wird in den Bundesländern Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gewarnt. Es ist kein Hersteller ersichtlich.

- Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen warnen seit dem 21.11. vor dem Verzehr von a) Wodka "AntiVirus Premium Quality" und b) "Premium Cosmos Vodka" und c) " V24 Original Vodka" der Firma „Bärenkrone“ aus Leinefelde/Worbis in allen Einheiten von 0,2 Liter bis 1 Liter..

Getrocknete Pilze

Es wird seit 29.11. vor Mu Err Pilzen (Black Mushroom), getrocknet, aus Vietnam in den Ländern Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gewarnt. Sie können den Bacillus cereus enthalten. Dieser Bazillus kann nach Auskunft des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR) Erbrechen oder Durchfall hervorrufen.

Kaffee zur Körpergewichtsreduzierung

Die Länder warnen vor Slimming Coffee Leisure 18. Das ist ein „Kaffee zum Abnehmen“. Er wird in Verpackungen von 18 x 10 Gramm verkauft. Die Warnungen wurden für Hessen und Schleswig-Holstein am 2. Dezember ausgesprochen. Grund für die Warnung, ist eine in diesem Erzeugnis enthaltene und seit Februar 2010 in Europa verbotene pharmakologisch wirksame Substanz (Sibutramin), die in Arzneimitteln verwendet wird. Sibutramin hat zum Teil erhebliche Nebenwirkungen.

Achtung: Das Produkt wird auch über das Internet vermarktet und und kann auch auf diesem Weg an die Verbraucherinnen und Verbraucher gelangt sein.

Scharfe Würzen

Jeweils verschiedene Bundesländer warnen vor verschiedenen Produkten von sehr scharfen Würzmischungen der Firma Pepper King aus Lengede. Alle haben einen zu hohen Capsaicin-Gehalt. Die Firma muss aufgrund behördlich Anordnung alle Produkte zurückrufen, weil der Capsaicin-Gehalt zu hoch, der Verschluss nicht kindersicher und eine genaue Dosierung nicht möglich ist. Die Ware muss an den Hersteller zurückgesendet werden. Verbraucher, die die Ware dennoch behalten wollen, müssen dies dem zuständigen Landesgesundheitsamt schriftlich oder per email mitteilen.

Alle weiteren Einzelheiten zu ausgesprochenen Warnungen wie Chargennummern, Herstellungsdatum und Haltbarkeit sind über www.lebensmittel.de einsehbar und aufgeführt.

Lebensmittelwarnungen sind für jeden interessierten Verbraucher zugänglich

Die Verbraucherplattform lebensmittel.de wird ab 21. Oktober des Jahres vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MELV) unter der Federführung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) betrieben. Jeder Verbraucher kann auf dieser Plattform über twitter den aktuellen Warnservice abonnieren und wird bei neuen Warnungen sofort informiert.. Aus den einzelnen Warnungen sind zum Beispiel das Verkaufsgebiet, die Chargennummer, die Gebindegröße und das Herstellungsdatum der Ware ersichtlich.. So kann sich jeder einzelne Verbraucher in seinem häuslichen Bereich sofort vergewissern, dass diese Ware nicht den Weg in die eigene Küche gefunden hat.

Quellen: MELV, BVL, BfR

Dieter Helmut, Dieter Helmut

Dieter Helmut - Dieter Helmut ist Jurist im Ruhestand und schreibt seit Dezember 2010 für suite101. Seine Themenschwerpunkte sind aktuelle ...

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