Winterreifen - Pflicht in Deutschland: Bußgeld auch im Ausland

Mit Winterreifen wäre das kein Problem - © Joujou/pixelio.de
Mit Winterreifen wäre das kein Problem - © Joujou/pixelio.de
Seit 4. Dezember 2010 gilt in Deutschland die Winterreifenpflicht. Wie sieht es bei den europäischen Nachbarn aus? Wie hoch sind die Bußgelder?

Laut Straßenverkehrsordnung dürfen in Deutschland Kraftfahrzeuge seit dem 4. Dezember 2010 "bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte nur mit M+S-Reifen gefahren werden". Zulässig sind solche Winterreifen, die die Kennzeichnung M+S, M&S, M.S. oder ein Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke auf der Flanke tragen. Das gilt ebenfalls für Ganzjahres- oder Allwetterreifen. Wer im Winter mit Sommerreifen erwischt wird, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro. Behindert er durch die falsche Bereifung den Verkehr, werden sogar 80 Euro fällig. In beiden Fällen gibt es einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Auch die Versicherungen stellen sich auf die neue Verordnung ein. Mit der Begründung der groben Fahrlässigkeit kann die Kaskoversicherung die Regulierung eines Schadens ablehnen, wenn der Halter versäumt hat, Winterreifen aufzuziehen. Das wird von Fall zu Fall geprüft werden. Wie sieht es bei den europäischen Nachbarn mit der Winterreifenpflicht aus?

Österreich - Winterreifenpflicht seit 2008

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat bereits zu Beginn des Jahres 2008 eine Winterreifenpflicht unter anderem für Fahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gewicht bis 3,5 Tonnen bei Schnee, Eis und sonstigen winterlichen Bedingungen in ganz Österreich erlassen. Diese Fahrzeuge dürfen nur dann bewegt werden, wenn sie an allen vier Rädern Winterbereifung mit der entsprechenden Kennzeichnung tragen. Schneeketten sollten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht sein, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist. Die Winterreifenpflicht gilt jeweils vom 1. November bis 15. April. Die Geldbuße bei Verstößen beträgt 35 Euro, bei einer Verkehrsgefährdung sogar bis zu 5.000 Euro.

Schweiz, Italien und Frankreich - Empfehlung und regionale Vorschriften

Keine generelle Winterreifenpflicht besteht in der Schweiz, in Italien und Frankreich, die Montage der entsprechenden Reifen wird bei Schnee und Glätte jedoch dringend empfohlen. Darüber hinaus können einzelne Regionen das Aufziehen von Winterreifen vorschreiben. In der Schweiz sind dann beispielsweise für einen bestimmten Zeitraum Winterreifen in diesen Regionen Pflicht. Auch in Italien können je nach Wetterlage Winterreifen kurzfristig oder zu bestimmten Zeiten für vereinzelte Streckenabschnitte vorgeschrieben sein. Entsprechende Schilder geben darüber Auskunft. In Frankreich ist auf Gebirgsstraßen mit Winterreifen zu fahren, wenn Verkehrszeichen oder Zusatzschilder darauf hinweisen.

Skandinavien - gemischte Regelung

In Finnland sind Winterreifen vom 1. Dezember bis 28. Februar vorgeschrieben. Beim Pkw müssen die Reifen ein Mindestprofil von drei Millimeter haben. Bußgelder beginnen bei 75 Euro. In Schweden gilt die Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis 31. März, inzwischen auch für Touristen, also im Ausland zugelassene Fahrzeuge. In Norwegen müssen nur dort zugelassene Fahrzeuge Winterbereifung aufweisen, sie ist jedoch für auswärtige Fahrer bei entsprechender Wetterlage dringend zu empfehlen. Auch Dänemark schreibt Winterreifen nicht vor.

Ebenfalls keine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Polen und den Niederlanden. Eine alphabetische Auflistung aller europäischer Staaten bietet der Automobilclub von Deutschland (AvD) auf seiner Homepage an. Allgemeine Informationen sind auch der ADAC-Broschüre "Durch den Winter? Aber sicher!" zu entnehmen, die als pdf-Dokument herunter geladen werden kann.

Welche Winterrreifen im Test gut abgeschnitten haben, erfahren Sie hier.

Martina Hancke - Die gebürtige Hamburger Journalistin und Freie Autorin Martina Hancke arbeitet seit zwanzig Jahren für Zeitschriften- und ...

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