Zeitarbeit – Geld zurück für Arbeitnehmer und Rententräger

Geld zurück für Leiharbeiter - Guedo  / pixelio.de
Geld zurück für Leiharbeiter - Guedo / pixelio.de
Die Arbeitnehmer der Zeitarbeitsfirmen, die Löhne nach den Verträgen der Tarifgemeinschaft CGZP gearbeitet haben, können Geld zurückfordern.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und die rot-rote Regierung des Landes Berlin hatten die Tariffähigkeit der christlichen Gewerkschaft angezweifelt und ihr Lohndumping vorgeworfen. Mit einer Klage zogen sie vor das Bundesarbeitsgericht (BAG) und waren erfolgreich.

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Im Dezember 2010 wurden die Tarifabschlüsse der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) vom Bundesarbeitsgericht für ungültig erklärt. Die letzte Instanz damit entscheiden, dass die CGZP keine Tarifverträge mehr abschließen darf. Inzwischen liegt auch die schriftliche Urteilsbegründung vor, welche involvierte Stellen davon ausgehen lässt, dass die CGZP auch in den vergangenen Zeiträumen nicht tariffähig war und die Verträge somit als nichtig zu gelten haben.

Welche Arbeitnehmer können Nachzahlungen fordern?

Arbeitnehmer, die bei Zeitarbeitsfirmen tätig waren, sollten zunächst einmal überprüfen, nach welchen Tarifverträgen sie entlohnt wurden. Nachzahlungen treffen nicht die Zeitarbeitsfirmen, welche Tarifverträge mit den DGB-Gewerkschaften geschlossen haben. Dazu zählen der Tarif des Bundesverbands Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) und der Tarif des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ). Grob geschätzt dürften für etwa zwei Drittel der Zeitarbeitnehmer diese, nicht beanstandeten, Verträge gelten.

Das restliche Drittel der Verträge geht auf das Konto der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP). Hier wird es für die Arbeitnehmer interessant. Die CGZP schloss mit dem Verband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und mit zwei anderen Arbeitgeberorganisationen Verträge ab. Die vereinbarten Stundenlöhne lagen im Schnitt niedriger als bei anderen Tarifverträgen der Arbeitnehmerüberlassungsbranche. Als Begründung wurde angeführt, dass die Dienstleistung Zeitarbeit für betroffene Unternehmen sonst nicht bezahlbar wäre. Alle Arbeitnehmer, die nach den Tarifen des CGZP gearbeitet haben, können Nachzahlungen fordern. Schätzungsweise sind es 280.000 Menschen, die in diese Gruppe von Arbeitnehmern fallen.

Lohnforderungen seitens der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die nach den Entlohnungsmodellen der Tarifgemeinschaft CGZP beschäftigt waren, können von den Zeitarbeitsfirmen, bei denen sie tätig waren, die Differenz zum Lohn der Stammbelegschaft nachfordern. Schon damit könnten viele, vielfach auch eher kleine Zeitarbeitsfirmen finanziell überfordert sein.

Sollten die Zeitarbeitsfirmen wegen der Nachzahlungen Insolvenzen anmelden müssen, haftet "der Entleiher wie ein selbstschuldnerischer Bürge". Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor. Somit könnten von den etwas 1.600 direkten Arbeitgebern, welche mit der CGZP Tarifverträge abgeschlossen haben, einige nachzahlen müssen.

Zeitarbeitnehmer können Auskunft über die Arbeitsbedingungen und die Höhe der Entgelte im Entleiherbetrieb verlangen (§13 AÜG). Und sie haben rückwirkend Anspruch auf das gleiche Gehalt wie die Beschäftigten in den Betrieben, in denen sie eingesetzt waren. Allerdings verjähren diese Ansprüche nach drei Jahren, wenn sie nicht geltend gemacht werden. Wer im Jahr 2011 Nachforderungen für das Jahr 2007 stellt, wird voraussichtlich keinen Erfolg haben.

Arbeitslosengeldforderungen seitens der Arbeitnehmer

Nicht nur die Nachzahlung der Löhne, sondern auch der Sozialbeiträge für die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung drohen den Firmen, die Tarife mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen geschlossen hatten. Die Bundesagentur für Arbeit hatte nach der Urteilsverkündung verlautbaren lassen, dass Nachforderungen erhoben werden und zwar rückwirkend für die vergangenen vier Jahre.

Arbeitnehmer, die nach den Entlohnungsmodellen der Tarifgemeinschaft CGZP beschäftigt waren und inzwischen ALG I bekommen hatten, können nun rückwirkend höhere Arbeitslosengeld-Ansprüche bei der Bundesagentur für Arbeit geltend machen und die Überprüfung der Höhe des Arbeitslosengeldes beantragen. Der Antrag bedarf keiner bestimmten Form und kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per Fax bei der Agentur eingehen. Nähere Auskünfte können unter der Telefonnummer 01801 555 111 eingeholt werden (Festnetzpreis 3,9 ct/min, Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min).

Nachforderungen von Rentenbeiträgen seitens der Arbeitnehmer

Die Deutsche Rentenversicherung gab bekannt, dass sie, wenn die Tarifverträge vom Gericht für unwirksam erklärt würde, die offenen Beiträge nachfordern wird. Sie kündigte an umfangreiche Prüfungen im Jahr 2011 bei den Zeitarbeit-Unternehmen an. Betroffene Arbeitnehmer können einen formlosen Überprüfungsantrag bei ihrem Rentenversicherungsträger stellen. Kostenlose Auskünfte gibt es über das Servicetelefon der Rentenversicherung unter 0800 10004800.

Quelle: DGB Bundesvorstand, Leiharbeit: Entlassene können höheres Arbeitslosengeld fordern.

Sofie Weber-Remich - Bei suite101 schreibe ich für die Rubrik Beruf und Karriere, da ich hauptberuflich seit vielen Jahren als Arbeitsberaterin und ...

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