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Knapp zehn Monate nach der ersten Erhebung geht der Zensus 2011 mit der Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten in die letzte Runde. Wie das Statistische Bundesamt in seiner Presseerklärung vom 8. Februar 2012 bekannt gibt, klären die Statistischen Ämter der Länder mit dieser Befragung Unstimmigkeiten, die im Rahmen des Zensus 2011 bei der Zusammenführung der Daten der Einwohnermeldeämter mit den Angaben aus der Gebäude- und Wohnungszählung aufgetreten sind. Die Klärung dient der korrekten Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern.
Die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten findet ausschließlich an Anschriften mit nur einer bewohnten Wohnung in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern statt. Den klassischen Fall dieser Befragung stellen Einfamilienhäuser dar, an denen die erwachsenen Kinder noch mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, aber dort nicht mehr wohnen, da sie beispielsweise zum Studium weggezogen sind. Bei Haushalten, die bereits im Rahmen der Haushaltebefragung Angaben zu ihrem Wohnsitz gemacht haben, findet keine erneute Befragung statt.
Hilfe findet man auf der Homepage zensus2011.de
Zur Klärung der Unstimmigkeiten werden nur wenige Angaben benötigt: Neben Hilfsmerkmalen wie Name und Anschrift werden insbesondere die Erhebungsmerkmale Geschlecht, Alter, Familienstand, Wohnungsstatus (Haupt- oder Nebenwohnsitz), Anzahl der Personen im Haushalt sowie die Staatsangehörigkeit - bezogen auf den Zensusstichtag 9. Mai 2011 - erfragt. Alle Fragen sind im „Musterfragebogen“ einsehbar (der Pfad dorthin Infothek + Download --> Musterfragebogen --> Klärung von Unstimmigkeiten).
Die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten erfolgt durch ein persönliches Interview. Befragte erhalten dazu in den kommenden Wochen eine schriftliche Terminankündigung. Die Interviewerin oder der Interviewer wird an dem angekündigten Termin zusammen mit dem oder der Befragten den Fragebogen ausfüllen. Alternativ können die Befragten den Fragebogen selbst ausfüllen und entweder im ausreichend frankierten Rückumschlag an die angegebene Adresse zurücksenden oder in ihrer Erhebungsstelle abgeben. Ebenfalls möglich ist die Online-Meldung.
Wie generell beim Zensus 2011 gilt auch bei der Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten, dass die erhobenen Daten nur im abgeschotteten Bereich der statistischen Ämter verbleiben. Andere Behörden oder Institutionen haben keinen Zugriff auf diese Informationen - auch nicht die Meldebehörden.
Daten zum Zensus 2011 sind Fall beim Statistischen Bundesamt sicher verwahrt
Parallel zur Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten läuft derzeit noch die „Befragung zur Klärung des Wohnsitzes“. Hierbei werden Personen befragt, bei denen im Melderegister unplausible Angaben bezüglich des Hauptwohnsitzes festgestellt wurden: So kann es vorkommen, dass eine Person mit mehreren Hauptwohnsitzen oder ausschließlich mit Nebenwohnsitz gemeldet ist. Diese Befragung dient damit ebenfalls der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. Auch bei dieser Erhebung sind die erhobenen Daten sicher, weil sie den abgeschotteten Bereich der statistischen Ämter nicht verlassen.
Weitere Hinweise
