
- Glutamat / Zusatzstoffe - Rolf van Melis / pixelio.de
Viele der Lebensmittel, die heute verzehrt werden, enthalten verschiedenste Zusatzstoffe zum Zwecke der Konservierung, wegen des intensiveren Geschmackes (Geschmacksverstärker) oder einfach, um des besseren Aussehens wegen. Die Liste der zugelassenen Zusatzstoffe – auch Additive genannt – ist groß. In Deutschland gilt eine Deklarationspflicht, das heißt, der Kunde muss darüber informiert werden, was dem Lebensmittel zugesetzt wurde. So weit so gut.
Nur gibt es auch hier teilweise gewollte Lücken, so dass, obwohl Zusatzstoffe in einem Produkt nicht gekennzeichnet sind, Lebensmittel gegessen werden, die „versteckte“ Zusatzstoffe enthalten. Diese Produkte und Lebensmittel sind somit deklarationsfrei.
Welche Zusatzstoffe gibt es?
Die Liste der Zusatzstoffe, egal ob künstlich, naturidentisch oder natürlich, ist lang. Die Geläufigsten sind:
- Geschmacksverstärker, wie z.B. Glutamat (Natriumglutamat) oder Hefeextrakt
- Farbstoffe
- Antioxidationsmittel
- Konservierungsstoffe
- Phosphat
- Süßstoffe
- Schwefelzusätze
- Wachse
Kein Zusatzstoff, aber ein wichtiger Punkt im Sinne der Deklarationspflicht sind Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten.
Die allgemeine Deklarationspflicht und der Trick mit der „Deklarationsfreiheit“
Die Kenntlichmachung, welche Zusatzstoffe in einem Lebensmittel enthalten sind, ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Auf Speisekarten und Aushängen wird man in der Gastronomie z.B. darüber informiert, welche Zusatzstoffe verwendet bzw. verarbeitet wurden. Wird in einem Restaurant eine Fertiggulaschsuppe mit Geschmacksverstärkern serviert, so müssen die Kunden hierüber informiert werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen:
So müssen z.B. Antioxidationsmittel, die nach der Weiterverarbeitung keinen technologischen Zweck mehr erfüllen, nicht gekennzeichnet werden (§ 9 Abs. 8 Zusatzstoff-ZulassungsVO). Für den Kunden bedeutet das, dass er zwar Antioxidationsmittel zu sich nimmt, diese aber nicht bezeichnet werden müssen, weil z.B. im Endprodukt des Gastronoms keine antioxidierende Wirkung erzielt wird bzw. dies nicht der Grund der Zugabe dieses Lebensmittels ist. Glücklicherweise gilt dies nicht bei Geschmacksverstärkern (Glutamat).
Es gibt Produkte, gerade im Bereich der Gastrogrößen, wie z.B. Sahne eines großen deutschen Herstellers, der mit dem Packungsaufdruck „deklarationsfrei“ wirbt. Wer sich die Inhaltsangabe ansieht, findet eine Vielzahl an Emulgatoren und E-Nummern. Hier handelt es sich um Zusatzstoffe, die entweder nicht kennzeichnungspflichtig sind oder aber einen bestimmten Grenzwert unterscheiden. Der Nutzer dieser Lebensmittel kann das Produkt beruhigt verwenden und muss auf seiner Speisekarte nicht darauf hinweisen, dass die Sahne Zusatzstoffe enthält.
Man muss schon genau lesen, um zu verstehen, dass die Aussage „enthalten keine auf Speisekarten kenntlich zu machenden Zusatzstoffe“ eben nicht bedeutet, dass keine Zusatzstoffe enthalten sind, sondern dass die enthaltenen einfach nur nicht angegeben werden müssen.
Die Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln wird oft bewusst nicht genannt bzw. verschwiegen. So findet man in vielen beim Metzger hergestellten Wurstsorten z.B. Geschmacksverstärker, ebenso wie bei China-Imbissen, in denen das Glutamat teilweise gleich ohne Abmessung nach Augenmaß und grammweise in das Essen wandert. In Restaurants werden gerne Fertigbrühen, -saucen und -pulver verwendet, da der Mangel an Geschmack so schnell und günstig ausgeglichen werden kann.
In Bezug auf die Gentechnik sind in den letzten Jahren immer wieder Fälle bekannt geworden, in denen es Vermischungen zwischen gentechnikfreien und gentechnisch verändertem Saatgut und Lebensmitteln gab; ob dies ganz zufällig geschah, sei dahingestellt. Dies führt z.B. zu einer stetigen Verschiebung von gentechnikfreiem zu gentechnisch verändertem Saatgut.
Zusatzstoffe und ihre Nebenwirkungen
Dass viele Zusatzstoffe, die unter den berühmten E-Nummern (es gibt davon 315 zugelassene in der EU) zu finden sind, Allergien, allgemeine Beschwerden und Erkrankungen auslösen können, ist unstrittig. So kann Natriumglutamat, ein potenter Geschmacksverstärker (E621), Kopfschmerzen, Steifheit im Nacken und Schläfendruck auslösen. Bekannt sind diese Beschwerden auch als das „Chinarestaurant-Syndrom“.
Benzoesäure (E210), enthalten in Milchprodukten, hat ein hohes allergisches Potential, kann Asthma und Nesselsucht auslösen. Ammoniumchlorid (E510), oftmals enthalten in Salzlakritz, kann Veränderungen am Blutbild auslösen oder aber auch Nebenschilddrüsen bzw. Nebennierenrinde schädigen. Im Verdacht, Krebs auszulösen, steht das Süßungsmittel Saccharin (E959).
Geht es ohne Zusatzstoffe?
Es lohnt sich also, sich mit Zusatzstoffen genauer auseinander zu setzen und zu hinterfragen, was täglich gegessen wird. Muss ein Getränk oder Lebensmittel tatsächlich künstlich gesüßt sein? Will der Konsument Lebensmittel, die nur deshalb schmecken, weil Glutamat zugesetzt wurde oder besser solche, die ihren natürlichen Geschmack behalten, auch wenn für eine bessere Qualität vielleicht etwas mehr gezahlt werden muss? Industriell produzierte Lebensmittel werden größtenteils Zusatzstoffe enthalten und so Forderungen nach billiger, intensiver und länger haltbaren Lebensmitteln erfüllen.
Es liegt aber an den Verbrauchern, natürliche Lebensmittel zu fordern und zu kaufen, auch hier gilt das Prinzip der Nachfrage. Essen ist das Natürlichste auf der Welt und ein integraler Bestandteil des täglichen Lebens - es sollte selbstverständlich sein, es so natürlich wie möglich zu belassen!
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