Zuschüsse für Existenzgründer - als Freiberufler oder Freelancer

Zuschüsse vom Staat als Finanzspritze - Handwerk.com
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Viele arbeitssuchende Menschen würden sich gern selbst mittels Existenzgründung aus der Misere befreien. Oft mit guten Ideen, wäre da nicht der Businessplan

Wie ein Businessplan aufgebaut sein muss, wird auf anderen Seiten und in diversen Anleitungen hinreichend beschrieben. Hier liegt der Schwerpunkt mehr auf den Punkten, die das Arbeitsamt oder Jobcenter sehen will, um entsprechende Zuschüsse und damit die Umsetzung der Geschäftsidee zu gewähren. Das Zahlenmaterial ist neben der Beschreibung der Idee das Wichtigste. Verständlich, denn es geht ja um das liebe Geld und eventuelle Zuschüsse des Amtes.

Zuerst: Inhaltlich nicht zu kompliziert werden

Aus dem Businessplan zur Vorlage bei Behörden muss ersichtlich sein, dass die Geschäftsidee gut und gründlich durchdacht ist. Der Gründer muss zeigen, dass er sein Vorhaben liebt und alles dafür tut. Er muss es nicht sagen oder schreiben, sondern seine Taten sprechen lassen und ein gut strukturiertes Konzept haben. Das heißt man muss seine Idee schon erklären, aber auch wieder nicht jedes kleinste Detail. Der gesamte Businessplan (inkl. Anlagen) sollte so um die 20 Seiten haben.

Die Eigenwerbung nicht vergessen

Ganz vorn gehört in den Businessplan die gedachte Organisation. Darin steht, wer die Geschäftsführung übernimmt und wieviele Angestellte für welchen Bereich gedacht sind, eventuelle Auszubildende, Praktikanten und Aushilfen sollte man dort ebenfalls erwähnen. Aber: vor allem, besonders auch als Freiberufler, erwähnen, welche Qualifikationen man vorzuweisen hat, die für die Selbstständigkeit wichtig sind. Zeugnisse, durch Hobbys erworbene Erfahrungen und Kenntnisse. Das ist die Werbung für den Gründer selbst. Wer hier nicht überzeugen kann, wird oft angezweifelt.

Vielleicht hat der angehende Gründer keine Berufserfahrung als Führungskraft, war aber Schulsprecher, Mannschaftsführer eines Segelteams oder ist der Vorsitzende der freiwilligen Feuerwehr in seinem Ort. Man glaubt es nicht, aber: Das zählt auch, denn schließlich ist es Lebenserfahrung.

Die Zahlen sind das Wichtigste

Wer auf die Unterstützung von Institutionen, Banken und Behörden hofft, der muss ein vernünftiges Zahlenwerk vorlegen. Dazu gehört die exakte Auflistung der eigenen Kosten pro Monat, das ist das A und O. Dafür muss man sich unbedingt einige Monate selbst beobachten und alle Ausgaben schon vor der Gründung notieren. Nur so kann man seine eigenen Zahlen auch belegen. Und wer an dieser Stelle irgendwie mogelt, der schadet sich nur selbst. Setzt man die eigenen Kosten höher an als real, weil man sich mehr Zuschuss erhofft, fällt das spätestens bei Vorlage aller Belege auf. Wenn man auf Zuschüsse hofft, muss man die Konten sauber halten und Offenheit zeigen. Schließlich möchte man einen möglichst hohen Zuschuss erhalten.

Nach den eigenen Kosten folgt die Kosteneinschätzung für das Geschäft über zwei Jahre, Monat für Monat. Das geht für die erste Zeit recht einfach, denn da sind die Kosten eines Freiberuflers vermutlich noch gering und auch monatlich ungefähr gleichbleibend. Doch sobald der erste Umsatz mit Gewinn da ist, muss auch ein Freiberufler weiter investieren. Das schmälert den Gewinn (Umsatz-Kosten=Gewinn). Was nicht unbedingt schlecht ist. In der ersten Zeit zählt der erzielte Umsatz. Daran lässt sich für jeden Außenstehenden erkennen, dass Aufträge reinkamen, angenommen wurden und die geleistete Arbeit bezahlt wurde. Das bestätigt Ämtern, dass das Geschäft läuft. Vielleicht noch langsam und in kleinen Beträgen sich zögerlich von Monat zu Monat steigernd, aber es läuft.

Plan B oder wie man die Zahlen am Leben erhält

Wichtig ist, dass die Beträge sich überhaupt steigern. Wenn ein Monat mal komplett einbricht, dann muss man einen Plan B haben, denn die Zahlen müssen noch nicht alle stimmen, aber es müssen Zahlen erwirtschaftet werden. Da sollte keine Null-Nummer im Monatsumsatz auftauchen. Plan B kann jede Art von Tätigkeit sein, ein Nebenjob oder auch freiberufliche Aufträge aus anderen Bereichen. Dieser Plan B sollte etwas beinhalten, das auch parallel zur eigentlichen Haupttätigkeit funktioniert. So kann ein Tischler vielleicht abends Schulungen anbieten für Familienväter, um zu zeigen wie ein Baumhaus gebaut wird. Vielleicht ist er sogar so klug, vorab selbst eines zu entwerfen und das als Bausatz zum Verkauf anzubieten. Und wer als freiberufliche Übersetzerin arbeitet, kann immer auch Sprachunterricht anbieten. Dem Finanzamt ist es nämlich völlig egal, womit man sein Geld verdient. So kann man auch als "Direkt Verkäufer" abends an der Volkshochschule Computerkurse geben.

Zum guten Schluss

Wer so denkt, der denkt unternehmerisch, und wer so handelt, der handelt verantwortungsvoll. Und genau das will ein Sachbearbeiter im ersten Schritt erkennen können, wenn er die Entscheidung zu treffen hat, einen Zuschuss zu gewähren oder nicht. Viel Glück allen Existenzgründern, die den Mut und die Motivation haben, sich selbst aus der Arbeitslosigkeit zu befreien!

E.R.M, ©Elisabeth R. Meier

Elisabeth R. Meier - Elisabeth R. Meier ist Architekturfotografin und Autorin/Bloggerin mit Bachelor in Betriebswirtschaft und 10 Jahren Berufserfahrung im ...

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