Wie in vielen anderen Gebieten Österreichs, der damaligen Ostmark, machte sich auch im Waldviertel bereits im Sommer 1939 ein Mangel an Arbeitskräften bemerkbar. Der Einsatz der ersten ausländischen Arbeitskräfte, in diesem Fall polnische Kriegsgefangene, erfolgte im November 1939. Wer Arbeitskräfte benötigte, musste einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Arbeitsamt stellen, das dann nach dem Grad der Dringlichkeit unter Berücksichtigung der Richtlinien und des zeitlichen Eintreffens der Anträge die Verteilung vornahm.
Von der Freiwilligkeit zur Deportation
Notwendig war der Einsatz ausländischer Zivilarbeiter, aber auch Kriegsgefangener, zum einen durch die wachsende Landflucht, zum anderen durch die kriegsbedingte Steigerung der Industrieproduktion geworden. Waren die ausländischen Arbeitskräfte, die ab 1939 zuerst in der Landwirtschaft, allmählich aber auch in Industriebetrieben eingesetzt wurden, anfänglich noch mehr oder weniger freiwillig ins Deutsche Reich gekommen, mussten die Behörden in den Anwerbegebieten in den besetzten Gebieten im Osten und Westen allmählich zu Zwangsmaßnahmen, die bis zur Deportation reichten, greifen. Ausschlaggebend für die Art der Rekrutierung waren sowohl die Nationalität als auch der Zeitpunkt, zu dem sie erfolgte. So führte der deutsche Generalgouverneur in Polen Anfang März 1940 die Stellung von Pflichtkontingenten polnischer Arbeitskräfte ein. Als viele Polen aufgrund der aus dem Reich eintreffenden Berichte über die Behandlung ihrer Landsleute einen Arbeitseinsatz ablehnten, wurden Gestellungsbefehle für einzelne Jahrgänge ausgegeben. Wurden diese nicht erfüllt, drohten Zwangsmaßnahmen wie etwa die Pfandnahme von Vieh. Ab Frühjahr 1942 kam es wiederholt zu Großrazzien. Ähnlich war die Situation in den besetzten Westgebieten: als ab Ende 1941 die Anwerbeziffern sanken, kam es zum einen zu leichten Verbesserungen für die im Reich eingesetzten Westarbeiter. Als dies keinen Erfolg zeigte, wurde 1942 die Freiwilligkeit auch im Westen durchlöchert. In Belgien etwa ordnete die Militärverwaltung im März 1942 an, dass in manchen Betrieben ein Arbeitsplatzwechsel künftig von den deutschen Behörden zu genehmigen war. Gleichzeitig wurde die Dienstverpflichtung von Belgiern zu Arbeiten innerhalb des Befehlsbereichs der Militärverwaltung ermöglicht. Nur wenige Monate später, im August 1942, wurden die deutschen Behörden angewiesen, sofort die entsprechenden gesetzlichen Regelungen für Zwangsmaßnahmen zu erlassen. Ab September war somit die zwangsweise Überführung französischer, ab Oktober auch belgischer Arbeitskräfte nach Deutschland möglich. Für die besetzten Ostgebiete wurde bereits im Dezember 1941 eine Verordnung erlassen, nach der "alle Bewohner nach Maßgabe ihrer Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Arbeitspflicht" unterlagen. Aus Mangel an Freiwilligen kam es bald danach zu Massendeportationen.
Rigorose Gesetze regeln den Umgang zwischen Zwangsarbeitern und Deutschen
Ein Hauptgrund für den Widerwillen, im Deutschen Reich zu arbeiten, waren die rigorosen Gesetze und Verordnungen, mit denen der Alltag der Zwangsarbeiter geregelt wurde. Sie sollten dazu dienen, die Kritiker am Einsatz ausländischer Arbeitskräfte, die eine Überfremdung und Verbrüderung fürchteten, zum Schweigen zu bringen. Primär war die Nationalität der Arbeiter für die Art der gesetzlich vorgeschriebenen Behandlung ausschlaggebend. Grundsätzlich verboten war allen der Besuch deutscher Gaststätten, kultureller, gesellschaftlicher und kirchlicher Veranstlatungen und die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel. Auch die Unterbringung und die Einnahme von Mahlzeiten musste in der Regel streng getrennt von Deutschen erfolgen, Sabotage, Selbstverstümmelung und Liebesbeziehungen zu Deutschen waren ebenfalls streng verboten. Hatte etwa eine deutsche Frau Sex mit einem Polen, so drohten ihm eine Haftstrafe von bis zu 10 Jahren und unter Umständen eine Hinrichtung, ihr hingegen öffentliche Diffamierung und die Einweisung in ein Konzentrationslager. Auch sozial waren die Zwangsarbeiter schlechter gestellt - etwa bei der Entlohnung. Besonders schlecht gestellt waren sowjetische Kriegsgefangene, denen das Recht auf eine Behandlung im Sinne der internationalen Bestimmungen abgesprochen worden war. Sie wurden unter anderem im Bergbau oder bei der Minenräumung eingesetzt, untergebracht wurden sie oft nur in stacheldrahtumzäunten Arealen ohne Schutzdach. Nur Juden, die in den Konzentrationslagern oder diversen Nebenlagern ebenfalls schwerste Zwangsarbeit verrichten musste, waren noch schlechter gestellt.
Neben der Nationalität war auch der Status wichtig für die Behandlung: Kriegsgefangene standen, abgesehen von Sowjets, unter dem Schutz der Haager Landkriegsordnung von 1907 und des Genfer Kriegsgefangenenabkommens von 1929. Zu gewissen Erleichterungen in der Lage der Zwangsarbeiter führte erst die Veränderung der militärischen Lage. So kam es nach der Niederlage von Stalingrad zu gewissen Liberalisierungen wie dem qualifizierten Arbeitseinsatz, einer Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Polen und Sowjets und der Wegfall bzw. die Modifizierung diskriminierender Sondervorschriften.
Waldviertel: Zwangsarbeiter meist in landwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt
Im Waldviertel war der Großteil der Zwangsarbeiter vor allem in der Land- und Forstwirtschaft sowie kleinen Gewerbebetrieben eingesetzt. In diesem armen, landwirtschaftlich geprägten Gebiet in Niederösterreich kamen vor allem Polen, Franzosen und Belgier zum Einsatz. Durch die gemeinsame Arbeit sowie die räumliche Enge ergaben sich häufig nähere Kontakte der Einheimischen mit den Zwangsarbeitern, die für die Einheimischen mehr zusätzliche Gesindekräfte als Feinde waren. Obwohl etwa der Verkauf oder die Schenkung von Lebens- und Genußmitteln an die Zwangsarbeiter verboten war, kam es immer wieder vor. Die ersten Fälle für den so genannten "Verbotenen Umgang" im Waldviertel sind für November 1939 belegt, als ein Pfarrer hungrigen Polen Brot schenkte. Auch andere Pfarrer der Region gaben Brot und Kaffee, einer erteilte Sprachunterricht, ein anderer ermöglichte ihnen die Teilnahme am Gottesdienst. Die Strafe für letzteres Vergehen lag bei 400 Reichsmark . Aber auch Fälle, die sich mit dem widerrechtlichen Ankauf sowie dem Tausch von Gegenständen aus dem Besitz von Kriegsgefangenen befassten, wurden vor dem Landgericht Krems behandelt.
Nur wenig ist über Übergriffe der einheimischen Bevölkerung gegen Zwangsarbeiter überliefert. In manchen Pfarrchroniken etwa finden sich Aufzeichnungen darüber, dass Zwangsarbeiter geschlagen wurden und ihnen ihr Lohn vorenthalten wurde. Wie hoch die Zahl der Übergriffe tatsächlich ist, kann nicht gesagt werden, da Zwangsarbeiter kaum eine Möglichkeit hatten, diese anzuzeigen und dies auch kaum jemand anderer tat.
Über das Verhalten der eingesetzten Ausländer gab es bis Spätsommer 1943 kaum Klagen - es sei, es handelte sich um verbotene Beziehungen zwischen ihnen und ihren Arbeitgebern, die auf beiden Seiten schwer geahndet wurden. Ab September 1943 allerdings häuften sich die Klagen über Arbeitsunlust und herausforderndes Benehmen. Dieser Trend verstärkte sich im Laufe des Jahres 1944, da die meisten Arbeiter nun mit einem raschen Kriegsende rechneten. Besonders häufig waren darüber hinaus "Vergehen gegen das Heimtückegesetz", worunter meist abfällige Äußerungen über Partei und Führung verstanden wurden. Nur vereinzelt kam es zu tätlichen Angriffen den Dienstgebern gegenüber.
Judenlager im Waldviertel
Mitte 1944 wurden auch im oberen Waldviertel Zwischen- und Arbeitslager für Juden errichtet. Dort einquartiert wurden vor allem ungarische Juden, die nach Theresienstadt gebracht werden sollten. Zum Arbeitseinsatz kamen die Lagerinsassen unter anderem in Steinbrüchen, Fabriken und Forstbetrieben. Der Weitertransport erfolgte im Februar 1945.
Der Zusammenbruch des Deutschen Reiches bedeutete schließlich für die meisten der im gesamten Reichsgebiet eingesetzten ausländischen Arbeitskräfte die Rückkehr in ihre Heimat. Manche machten sich auf eigene Faust auf den Weg, manche warteten an ihren Arbeitsstätten oder in Lagern auf Anweisungen der Alliierten, die diese Personen unter dem Namen "Displaced Persons" in "Assembly Centers" zusammenfasste, ihre Versorgung sicher stellten und die Repatriierung vorbereiteten.
