
- Künftig nicht mehr über Bankgebühren blau ärgern? - Helmut Lorscheid
Wer am Geldautomat einer anderen Bank abhebt, tappt nicht selten in eine Gebührenfalle. Oft werden bis zu zehn Euro verlangt. Daran äußerten Verbraucherschützer und Politiker bereits vor Monaten deutliche Kritik. In Verhandlungen mit dem Bundeskartellamt hatten Bankenvertreter nach monatelangem Gezerre Anfang Juli 2010 eine Begrenzung der Gebühr für das Geldabheben am Automaten einer fremden Bank auf fünf Euro vorgeschlagen.
Fünf Euro sind viel zu hoch
Diesen Betrag lehnte das Bundeskartellamt ganz entschieden ab. Fünf Euro Gebühr - das sei "viel zu hoch", erklärten die Kartellwächter. Ihrer Ansicht nach bestehe die Gefahr, dass diese vermeintliche „Höchstgrenze“ in der Praxis wie ein Festbetrag wirke, unter dem keine Bank bleiben würde. Nach dem sich das Bundeskartellamt so eindeutig positionierte, erklärte auch die zuständige Bundesministerin Ilse Aigner (CSU), sie sehe sich „durch das Bundeskartellamt in ihrer Kritik bestätigt." Gegenüber dem Handelsblatt erklärte sie: "Die derzeitigen Gebühren für das Fremdabheben an Geldautomaten sind völlig überzogen und grenzen an Abzocke“. Die Bankkunden in Deutschland hätten Anspruch auf eine schnelle Lösung und niedrigere Gebühren.
SPD fordert Ministerin Aigner zum Handeln auf
Oppositionspolitiker wie die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD, Eliva Drobinski-Weiss, MdB kritisierten, dass Ministerin Aigner nicht bereits viel früher tätig geworden sei. Das Gebühren von fünf Euro pro Geldabhebung zu hoch seien, war auch im März 2010 bereits klar gewesen und die Ministerin hätte selbst wesentlich früher tätig werden können, erklärte Drobinski-Weiss. Auch Michael Goldmann (FDP), Vorsitzenden des Verbraucherpolitischen Ausschusses schließt eine gesetzliche Regulierung nicht gänzlich aus.
Verbraucher fordern: Höchstgebühr von zwei Euro
Gesetzgeberisches Handeln ist nach Auffassung vieler Verbraucherschützer dringend notwendig. So fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) eine Begrenzung der Fremdabhebegebühren an Geldautomaten auf maximal zwei Euro. "Der Markt allein ist nicht in der Lage, diesen Wucher zu verhindern", sagte Vorstand Gerd Billen. Da die Beteiligten offenkundig nicht in der Lage seien, sich auf eine angemessene Obergrenze zu verständigen, müsse die Politik eingreifen und Höchstentgelte per Gesetz festlegen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband erinnert ungeachtet der Festlegung einer Höchstgrenze an die notwendige Kostentransparenz am Automaten, wie sie nach dem neuen europäischen Zahlungsverkehrsrecht vorgeschrieben ist. "An jedem Automaten müsse „klar erkennbar sein, was eine Abhebung kostet,“ so Gerd Billen. Es sei nicht noch weiter hinnehmbar, dass Banken und Sparkassen ihren Konkurrenzkampf auf dem Rücken der Kunden austrügen. Das sei im übrigen „einmalig in Europa“. Während in anderen Ländern Abhebungen oft sogar kostenlos seien, stritten sich hierzulande die Geldinstitute seit Jahren und ließen ihre Kunden dafür zahlen.
Linke: Zwei Euro sind genug
Auch de verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Caren Lay findet: „ zwei Euro sind genug.“ Von Ministerin Aigner fordern die Linken, sich nicht länger hinter freiwilligen Selbstverpflichtungen der Banken zu verstecken. Sie soll jetzt kein neues Konzept von den Banken fordern, sondern endlich die Deckelung der Kosten auf zwei Euro gesetzlich regeln
Auch pfändungsfreie Konto soll kostenlos sein
Nach Auffassung des VZBV sollen die Banken und Sparkassen das neue pfändungsfreie Konto (P-Konto) kostenlos oder zu moderaten Preisen anbieten. Seit 1. Juli 2010 hat jeder Kontoinhaber das Recht, sein Girokonto von seiner Bank auf Wunsch in ein so genanntes P-Konto umwandeln zu lassen. Damit ist es jeden Monat automatisch bis zum Grundfreibetrag von 985,15 Euro vor Gläubigern geschützt. Einige Kreditinstitute verlangen hierfür jedoch horrende Gebühren. "Das P-Konto ist für Menschen in finanzieller Not ein Rettungsanker. Es darf kein Luxusprodukt werden", so Gerd Billen.
