
- Zwergenwerfen verstößt gegen die Menschenwürde - Who`s head is it anyway
Es war zu Beginn der 1980er Jahre auf dem Fünften Kontinent Australien. Schausteller auf Jahrmärkten kamen auf die Idee, die Leute mit einer neuen Attraktion anzulocken und zu begeistern. Beim sogenannten Zwergenwerfen wird ein kleinwüchsiger Mann, ausgestattet mit Schutzausrüstung und einem Helm von einem Mann auf eine Matte geschleudert und der weiteste Wurf gewinnt. Im Jahr 1986 fand in Australien die erste Weltmeisterschaft im Zwergenwerfen statt und Danny Blue, Lenny the Giant und Roy Merrin aus London sind die bis heute amtierenden Weltmeister in dieser Disziplin. Viele Menschenrechtsorganisationen verurteilen das Zwergenwerfen als diskriminierend und menschenverachtend.
In vielen Ländern ist Zwergenwerfen aufgrund des Schutzes der Menschenwürde verboten
In vielen Ländern der Erde haben Menschenrechtsorganisation, darunter viele Verbände, die die Interessen von kleinwüchsigen Menschen vertreten, erreicht, dass das Zwergenwerfen aufgrund der Verletzung der Menschenwürde und damit einhergehenden Diskriminierungen verboten ist. Die Argumente der Menschenrechtler beschäftigen sich mit der Gefahr, dass durch das Zwergenwerfen der Eindruck entstehen könnte, dass Kleinwüchsige lediglich Objekte seien, die man wegwerfen kann. Auch die Verletzungsgefahr beim Zwergenwerfen sei nicht zu unterschätzen. Das Menschenrechtskomitee der UNO hat sich im Jahr 2002 ebenfalls dem Zwergenwerfen angenommen und beschlossen, dass dies nicht mit dem Schutz der Menschenwürde und der öffentlichen Ordnung vereinbar sei. Grund dieses Beschlusses war ein Urteils des obersten französischen Verwaltungsgerichts (Conseil d´Ètat) aus dem Jahr 1995, nachdem das Zwergenwerfen in Diskotheken und Striplokalen Frankreichs verboten wurde. Der kleinwüchsige Stuntman Manuel Wackenheim legte 1999 bei der UNO Beschwerde gegen das Verbot des Zwergenwerfens in Frankreich ein, da er mit dem Zwergenwerfen einen großen Teil seines Lebensunterhalts verdiente. Das Menschenrechtskomitee der UNO entsprach dieser Beschwerde jedoch nicht und wies sie am 27. September 2002 ab.
In Deutschland ist Zwergenwerfen sittenwidrig und in Kanada steht es per Gesetz unter Strafe
Während viele Strafrechtsprofessoren an juristischen Fakultäten in Deutschland das Thema "Zwergenwerfen" als Mittelpunkt der Hausarbeiten und Klausuren im Strafrecht während des Studiums der Rechtswissenschaften auswählen, beschäftigte diese Thematik weltweit die Gerichte und Parlamente. In Deutschland stellte das Verwaltungsgericht Neustadt 1993 fest, dass das Zwergenwerfen gegen die guten Sitten verstoße und daher nach § 33a Abs. 2 S. 2 Gewerbeordnung nicht genehmigungsfähig sei. Aufgrund der Tatsache, dass beim Zwergenwerfen nicht der Sport und die Akrobatik im Vordergrund stehe, sondern ausschließlich das Vergnügen der Werfenden, ist das Zwergenwerfen auch nicht gemäß § 33a Abs. 1 S. 2 GewO genehmigungsfrei.
In Ottawa, Ontario (Kanada) wurde durch eine dem liberalen Flügel zuzuordnende Politikerin 2003 ein Gesetzesentwurf über das Verbot des Zwergenwerfens eingereicht. Die Konservativen lehnten diesen Vorschlag jedoch mit der Begründung ab, dass Kleinwüchsige mündige Bürger seien, die freiwillig am Zwergenwerfen teilnehmen würden. Das kanadische Parlament nahm diesen Gesetzesvorschlag jedoch an und stellte das Zwergenwerfen in Kanada per Gesetz unter Strafe. Wer eine solche Veranstaltung seitdem in Kanada organisiere, muss mit sechs Monaten Gefängnis oder einer Geldstrafe von 5.000 Kanadischen Dollar rechnen.
Quellen:
- spiegel.de
- Armando Massarenti "Zwergenweitwurf: und andere philosophische Übungen" ISBN 9783458174530
- NVwZ1993,98
